Deutscher Ferienhausverband e. V. zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis
Berlin, 07.07.2017. In der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause hat sich der Bundesrat heute mit der Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie befasst. Der Deutsche Ferienhausverband zieht eine positive Bilanz. Die Vermittlung von Ferienwohnungen als einzelne Reiseleistung wird nicht unter das Pauschalreiserecht fallen. Das Gesetz tritt zum 01. Juli 2018 in Kraft.
„Kleine und mittelständische Ferienhausvermittler können aufatmen. Sie müssen nicht mehr fürchten, dass sie bei der Vermittlung einer Ferienwohnung in die Veranstalterhaftung geraten. Diese auszufüllen, hätte wahrscheinlich vielen die Existenz gekostet“, sagt Michelle Schwefel, politische Referentin des Deutschen Ferienhausverbands.
In einem ersten Entwurf sah das „Dritte Gesetz zur Umsetzung reiserechtlicher Vorschriften“ einen Passus vor, der die Vermittlung von Ferienwohnungen auch dann als Pauschalreise einstufte, wenn es sich um eine einzeln gebuchte Leistung handelte. Für alle anderen Angebote wie z. B. Flüge, Mietwagen oder den Surfkurs am Urlaubsort galt dies nicht. Man wollte damit der deutschen Rechtsprechung Rechnung tragen, die in besonderen Fällen auch das einzeln gebuchte Ferienhaus als Pauschalreise betrachtet hat. Das war dann der Fall, wenn es sich z. B. um eine Buchung bei einem Vermittler handelte, bei der es für einen Kunden nicht ersichtlich war, dass ein geringerer reiserechtlicher Schutz vorgesehen ist.
Nach dem ersten Entwurf hätte gedroht, dass alle Vermittler von Ferienwohnungen unter die Pauschalreisehaftung fallen. Mit erheblichen Rechts- und Haftungsfolgen. Das hat der Gesetzgeber nach heftiger Kritik aus der Branche geändert.
Für den Verbraucher entsteht dadurch kein Nachteil. Auch zukünftig wird er durch die Rechtsprechung geschützt sein, sollten Anbieter wie ein Veranstalter auftreten, im Konfliktfall aber darauf verweisen, dass sie nur Vermittler seien. Auch für die vielen Vermieter ist das eine gute Nachricht: Sie können weiter auf eine breite Auswahl von Online-Portalen zur Bewerbung und für die bequeme Buchung ihrer Ferienimmobilie zurückgreifen.