Deutscher Ferienhausverband zeigt sich zufrieden, kritisiert aber die Regelungen für Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten

Berlin, 15.03.2017. Erleichterung für das Ferienhaussegment: Die Änderung der Baunutzungsverordnung vom letzten Donnerstag bedeutet für viele Ferienwohnungsvermieter die nötige Rechtssicherheit. Ferienwohnungen werden demnach mit nicht störenden Gewerbe- und kleinen Beherbergungsbetrieben gleichgesetzt. Damit sind sie in allgemeinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig. In reinen Wohngebieten wird jedoch unnötig reguliert, wie der Deutsche Ferienhausverband e. V. kritisiert.

„Wir sind erleichtert“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des Deutschen Ferienhausverbands. „Mehr als zwei Jahre intensiver Arbeit liegen hinter uns. Mit der Änderung der Baunutzungsverordnung haben wir endlich die nötige Rechtssicherheit für Ferienwohnungen in Wohngebieten wieder hergestellt. Damit ist für die meisten Anbieter ein Verbot vom Tisch. Tourismusvielfalt und wichtige Einnahmen bleiben erhalten.“ Wo viel Licht ist, ist allerdings auch Schatten: Es werden nicht alle Vermieter von der Neuregelung profitieren. Wenn eine Kommune ein Baugebiet überplanen muss, warten einige Unwägbarkeiten. Das geht von Planungsstau bis hin zu Prozessen gegen eine Änderung. Ein weiterer Wermutstropfen sind die Einschränkungen in reinen Wohngebieten. Ferienwohnungen dürfen in reinen Wohngebieten nur dann vermietet werden, wenn die Wohnnutzung überwiegt. „Das ist realitätsfern. Viele Vermieter haben ein Haus und vermieten darin mehrere Ferienwohnungen. Sie sichern sich über Feriengäste die Finanzierung des Eigenheims. Auch in einem solchen Fall muss Bestandsschutz gelten“, fordert Schwefel.

Wie geht es weiter? Am 31. März 2017 stimmt der Bundesrat über das Gesetz ab. Damit könnte es Ende April in Kraft treten.

Für die Kommunen beginnt dann die Arbeit

Sobald das Gesetz in Kraft ist, sind die Kommunen am Zug. Sie haben in der Hand, wie sie mit dem Thema Ferienwohnungen umgehen. „Es ist absehbar, dass einige Kommunen ihre Bebauungspläne überarbeiten müssen“, sagt Schwefel. Das gilt z. B. dann, wenn eine Kommune Ferienwohnen als Unterart des Dauerwohnens eingestuft hat und bislang kein Gewerbe zugelassen ist. „Die Anpassung der Bebauungspläne ist selbstverständlich auch eine Kostenfrage. Das wird aber hoffentlich nur selten ein Hinderungsgrund für eine Änderung sein“, sagt Schwefel. „Gerade in strukturschwachen Regionen sind Ferienwohnungen schließlich eine willkommene Einnahmequelle.“

Über den Deutschen Ferienhausverband e. V.

Der Deutsche Ferienhausverband mit Sitz in Berlin wurde im Dezember 2013 gegründet und ist mit 17 Mitgliedern Deutschlands größter Branchenverband im Ferienhaussegment. Ziel des Verbands ist es, die Interessen der Ferienimmobilienbranche gegenüber Wirtschaft und Politik zu vertreten und Urlaubern durch die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards Hilfestellung bei der Online-Buchung von Feriendomizilen an die Hand zu geben. Weitere Informationen unter www.deutscher-ferienhausverband.de

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