Beiträge und Gebühren
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Beitrags- und Gebührenordnung – Deutscher Ferienhausverband e. V.
(gemäß § 11 der Vereinssatzung) (gültig ab 13. Oktober 2021)
1. Die Beitragsordnung und Gebührenordnung regelt die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein, soweit sie sich nicht bereits unmittelbar aus der Satzung ergeben.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist zum 31.03. eines Jahres fällig. Die Mitgliedsbeiträge verstehen sich für das jeweilige Kalenderjahr. Erfolgt der Vereinseintritt während eines laufenden Kalenderjahres, so erfolgt die Berechnung der Beiträge monatsanteilig.
3. Mitgliedsbeiträge & Siegelgebühren
Ordentliche Mitglieder:
Stufe 1: 500 € Beitrag bis zu einem Umsatz* von 1 Mio. €
Stufe 2: 2.500 € Beitrag bis zu einem Umsatz von 3 Mio. €
Stufe 3: 4.500 € Beitrag bis zu einem Umsatz von 5 Mio. €
Stufe 4: 6.000 € Beitrag bis zu einem Umsatz von 20 Mio. €
Stufe 5: 7.500 € Beitrag bis zu einem Umsatz von 40 Mio. €
Stufe 6: 10.000 € Beitrag bei einem Umsatz von > 40 Mio. € Umsatz
*Für alle Beitragsstufen