Verkaufen aber bleiben GmbH

Verkaufenaberbleiben.de hat ein besonderes Produkt für den Teilverkauf von Ferienhäusern entwickelt, das es in dieser Form bisher nicht am deutschen Markt gibt. 
Besitzen Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus und benötigen im Alter größere finanzielle Freiheit?
Naheliegend wäre eine Finanzierung der abbezahlten Ferienimmobilie, wobei Banken sich bei Ferienimmobilien oftmals schwerer tun, als bei herkömmlichen Immobilien. Dazu ist es für Ferienimmobilienbesitzer auch altersbedingt über 65 Jahren nicht einfach, einen Immobilienkredit von der Bank genehmigt zu bekommen, weil dieser Kredit nach der neuen Wohnungsbaukreditrichtlinie bis zum statistisch zu erwartendem Tod vollständig zurückgeführt sein muss.
Hier kommt nun der Teilverkauf der Verkaufen aber bleiben GmbH mit einem innovativen Modell daher: Beim Immobilien-Teilverkaufs verkauft der Ferienhausbesitzer einen Anteil von 50% an seiner Ferienimmobilie und erhält im Gegenzug einen lebenslangen Nießbrauch, der ihm weiterhin das Recht einräumt, sein Ferienobjekt selbst zu nutzen oder an Feriengäste zu vermieten. Dazu gehört ihm weiterhin eine Hälfte, er hat das Geld für die andere Hälfte aber sofort auf dem Tisch und kann es nach Belieben ausgeben. Auch tatsächlich ändert sich nichts an den Verhältnissen: Er kann die Einrichtung weiterhin alleine bestimme, Modernisierungen nach eigenem Ermessen durchführen und natürlich darf Verkaufenaberbleiben.de die Ferienimmobilie auch nicht betreten.

 

Wie funktioniert der Immobilien-Teilverkauf einer Ferienimmobilie?
Ein Gutachter bestimmt den aktuellen Marktwert. Auf dieser Basis erwirbt Verkaufenaberbleiben.de einen Anteil des Ferienhauses.
Wert der Ferienwohnung z. B. 400.000,- €
Verkaufenaberbleiben.de kauft 50 % zu 200.000,- €
Für den Nießbrauch auf der verkauften Hälfte zahlen Sie ein Nutzungsentgelt von 2,5 % = 416,- € pro Monat.

 

  • Das lebenslange Wohnrecht/Nießbrauchrecht wird im Grundbuch eingetragen und der Vertrag professionell bei einem Notar abgewickelt.
  • Für den verkauften Teil von Wohnung oder Haus müssen die Verkäufer einen monatlichen Betrag bezahlen, der mit einer Miete vergleichbar ist. Allerdings gelten für die betagten Verkäufer und Bewohner keine Mieterrechte, denn sie bleiben Miteigentümer mit entsprechenden Rechten und Pflichten.
  • Der übrige Teil der Immobilie wird erst mit Tod oder auf Wunsch des Bewohners verkauft. Erst dann können die Aufkäufer der Immobilien die Transaktion abschließen und sie verdienen ein weiteres Mal ordentlich Geld.
Der Teilverkauf ist bei jeder Ferienimmobilie in Deutschland möglich, Immobilien im Ausland scheiden leider aus.
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Rückfragen stellen Sie sehr gerne bei der
Verkaufen aber bleiben GmbH
Holzbrücke 7, 20459 Hamburg
Herr Björn Brandt
Tel. 040 244 249 500
Info (at-Zeichen)verkaufenaberbleiben.de